Aktuelles

Wir begrüßen Anna Münch als neue Teilhaberin im Team der Pferdepraxis Isartal!

Zum Jahreswechsel ist Anna Münch als Teilhaberin zur Pferdepraxis Isartal hinzu gekommen. Sie war bisher schon im Münchener Süden als Tierärztin tätig. Ihre Schwerpunkte sind Zahnbehandlungen und Chiropraktik. Gleichzeitig ist Hr. Dr. Beck als Teilhaber der Praxis ausgeschieden, wird uns aber noch als Tierarzt im Team mit seiner langjährigen Erfahrung unterstützen. Damit bleibt unser gewohnter Service, inklusive der Notdienste, unverändert für Sie bestehen. Darüber hinaus können wir nun auch die chiropraktische Betreuung Ihrer Pferde anbieten. Wir freuen uns, auch in Zukunft gut aufgestellt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Aspekte rund um die Gesundheit Ihrer Pferde zu sein!

Neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), gültig ab 22.11.2022

Liebe Pferdebesitzer*innen,

aus den Medien und persönlichen Gesprächen ist Ihnen sicher bekannt, dass am 22. November 2022 eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft getreten ist.

Um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung auch in der Zukunft zu gewährleisten, wurde von der Bundesregierung ein unabhängiges externes Institut (AFC) mit der Evaluierung der wirtschaftlichen Situation der Tierärzte beauftragt, da die letzte Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte aus dem Jahr 1999 datierte. In den letzten 23 Jahren wurden die Preise dieser Gebührenordnung zwei Mal angepasst, um insgesamt 24 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Preise inflationsbedingt um 33,3% und die Bruttolohnentwicklung stieg um 62 %.

Der aus der Evaluierung resultierende Entwurf wurde mit den beteiligten Verbänden und Gruppen (z.B. Tierschutzorganisationen, Bauernverband, Zuchtverbände, FN, Tierärzteschaft…) diskutiert.

Daraus ist dann der Entwurf der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) entstanden. Im Bundesgesetzblatt vom 22.08.2022 ist diese Verordnung erschienen und am 22. November 2022 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, das verbindlich einzuhalten ist – auch von uns Tierärzten!

Dieser Prozess ist bereits vor Jahren auf den Weg gebracht worden und konnte daher noch nicht die aktuell hohe Inflation sowie die Unwägbarkeiten, die aufgrund des Ukrainekrieges und der damit verbundenen steigenden Energiekosten entstanden sind, berücksichtigen.

Wir wissen, dass die Preiserhöhung momentan zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt, aber auch wir Tierärzte haben mit steigenden Medikamenten- und Lieferantenpreisen zu kämpfen.

Hinzu kommen die deutlich gestiegenen Preise für Kraftstoff oder die aufwändige Instandhaltung der teilweise sehr teuren medizinischen Geräte, um Ihrem Pferd eine Behandlung auf höchstem Niveau zu bieten.

Was ändert sich nun für die Patientenbesitzer*innen?

Ab sofort muss zusätzlich bei einer Behandlung in der Außenpraxis (also am Stall) pro Besitzer eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 € zzgl. MwSt. pro Besuch abgerechnet werden.

Das Wegegeld (Anfahrtskosten) wird weiterhin anteilig berechnet, wenn mehrere Ställe auf einer Praxistour angefahren werden, pro Besitzer müssen jedoch mindestens 13,00 € zzgl. MwSt. berechnet werden.

Das Wegegeld selbst beträgt weiterhin 3,50 € pro Doppelkilometer, vom Praxissitz aus gemessen. Im Unterschied zu bisher darf dieser Betrag, ebenso wie der Mindestbetrag, jedoch nicht mehr frei kalkuliert und darf nicht unterschritten werden.

Hierdurch werden neben der reinen Fahrtzeit (Arbeitszeit) die Spritkosten sowie die Einrichtung und Instandhaltung der Praxisfahrzeuge abgegolten.

Der Gesamtpreis für die Behandlungen Ihrer Pferde ist dadurch leider merklich teurer geworden. Deshalb haben wir versucht, dies mit einer nur moderaten Anpassung der Einzelpreise oder Absenkung der Einzelpreise auf den einfachen Satz der Gebührenordnung (Mindestpreis) aufzufangen!

Wir können nur nochmals betonen: es handelt sich bei der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) um ein Bundesgesetz! Deshalb sind wir Tierärzte dazu verpflichtet, uns an diese Regelungen zu halten (auch wenn wir selbst über einige Punkte nicht glücklich sind) und dürfen die Preise der GOT nicht unterschreiten.

Was können Patientenbesitzer*innen tun, um die Kosten möglichst gering zu halten?

Allgemein gilt der Rat, außer in unvermeidbaren Notfällen, unsere Dienste werktags von 08:00 bis 19:00 Uhr in Anspruch zu nehmen.

Außerhalb dieser Zeiten gilt der erhöhte Gebührensatz (2 – 4-fach) und es muss eine Notdienstgebühr von einmalig 50 € zzgl. MwSt. erhoben werden.

Das Wegegeld kann deutlich reduziert werden, wenn Sie es uns zeitlich ermöglichen, dass wir bei einer Praxisfahrt mehrere Besuche auf eine Tour legen können.

Erkundigen Sie sich nach einer OP- oder evtl. sogar Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd.

Hiermit können einige Tierarztkosten aufgefangen werden.

Interessante Erläuterungen zur neuen Gebührenordnung finden Sie auch bei der Talkrunde der Gesellschaft für Pferdemedizin zur neuen Gebührenordnung und in einem (sehr guten) Kommentar eines Kleintierarztes zu Irrtümern über die neue GOT.

Stellungnahme des Bundesverbandes praktischer Tierärzte:




Zur Erinnerung: Notdienst

Am 14.02.2020 ist die GOT-Novelle (Gebührenordnung für Tierärzte), im Übrigen ein Bundesgesetz, in Kraft getreten. Darin wird die Abrechnung von Notfallbehandlungen neu geregelt. Hierbei wird nun verpflichtend eine Notdienstgebühr von 50,- Euro (netto) fällig sowie die Erhebung des mindestens zweifachen (höchstens vierfachen) Satzes der Behandlungsgebühren nach GOT.

Hintergrund der Änderung ist eine zunehmend schlechtere tierärztliche Versorgung außerhalb normaler Sprechzeiten auf Grund von Personalmangel. Die Einführung einer Notdienstgebühr soll dazu beitragen, die Notversorgung der Tiere aufrecht zu erhalten.

Die neuen Gebühren werden außerhalb normaler Sprechzeiten fällig, im Falle der Pferdepraxis Isartal ab 19 Uhr bis 8 Uhr unter der Woche sowie am Wochenende von Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr.