Equidenpass

Seit 2009 muss EU-weit jedes Pferd, Pony oder Esel über einen Equidenpass verfügen, der das Tier mittels Mikrochip-Nummer und Abzeichen-Diagramm eindeutig identifiziert. Dabei werden die Tiere in eine zentrale Datenbank aufgenommen.
Im Equidenpass ist der Status als Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd dokumentiert. Der Halter von eingetragenen Schlachtpferden ist verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen, in dem alle Medikationen aufgezeichnet werden müssen. Man kann den Status eines Schlachtpferdes jederzeit in den eines Nicht-Schlachtpferdes abändern, anders herum ist dies ausgeschlossen.

Der Pass muss immer beim Pferd sein, er gehört also an den Stall und muss bei Transporten mitgeführt werden. Auch bei tierärztlichen Behandlungen ist der Arzneimittelstatus wichtig, da Pferde, die laut Pass zur Schlachtung bestimmt sind, nicht jedes Medikament erhalten dürfen und die erfolgte Medikation vom Tierarzt auf einem Beleg dokumentiert werden muss.

Beantragt werden kann der Equidenpass beim zuständigen Zuchtverband oder beim Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.