Pferde sind auf Turnieren nur startberechtigt, wenn die Impfungen LPO-konform erfolgt und im Pferdepass dokumentiert sind. Hier die aktuellen Impfbestimmungen laut der LPO-Ergänzung zum 01.06.2012:
Bei der Influenza-Impfung gehören drei Impfungen zur Grundimmunisierung. Zwischen der ersten und zweiten muss der Abstand 28-70 Tage betragen. Zwischen der zweiten und dritten darf der Abstand maximal 6 Monate +21 Tage betragen. Das gleiche Intervall gilt für alle folgenden Wiederholungsimpfungen. Bis Ende 2012 wird ein maximaler Abstand von 7 Monaten +21 Tagen noch toleriert, ab 2013 nicht mehr.
Startberechtigt sind Pferde, wenn nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung mindestens 14 Tage, nach jeder weiteren Impfung mindestens 7 Tage vergangen sind.
Liegen keine Informationen über die Grundimmunisierung vor, so müssen Turnierpferde über mindestens drei Jahre hinweg im Abstand von höchstens 6 Monaten +21 Tagen Wiederholungsimpfungen erhalten haben, die im Pass dokumentiert sind.
Die regelmäßige Impfung gegen Tetanus gilt als selbstverständlich, eine Impfung gegen Herpes wird empfohlen.